Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter, Veranstaltungszeitraum

Die Herforder Brauerei GmbH, Gebr. –Uekermann-Str.1 in 32120 Hiddenhausen (nachfolgend Herforder Brauerei) veranstaltet im Aktionszeitraum vom 01.07.2024 bis 31.10.2024 die Herförder Vereinskiste (nachfolgend Aktion).

2. Teilnehmer Endkonsument

2.1 Die Teilnahme an der Aktion ist Personen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet. Jede Person kann mehrfach an der Aktion teilnehmen. Pro Kassenbon ist eine Teilnahme möglich. Pro Kassenbon können maximal 20 Kästen aufgeführt und eingelöst werden.

2.2 Voraussetzung der Teilnahme ist außerdem, dass der Teilnehmer einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Herforder Brauerei, ihrer verbundenen Unternehmen und anderer an der Aktion beteiligte Unternehmen sowie Angehörige der vorgenannten Gruppen.

3. Teilnehmer Verein

3.1 Die Teilnahme an der Aktion ist regionalen Vereinen, die in einem Umkreis von 100 Kilometern um das Rathaus der Stadt Herford gemeldet sind, gestattet. Jeder Verein kann sich nur einmal für die Aktion registrieren.

3.2 Zur Teilnahme an der Aktion muss der teilnehmende Verein im deutschen Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sein. Der Verein muss einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllen.

3.3 Voraussetzung der Teilnahme ist außerdem, dass der Verein eine gültige Kontoverbindung in der Bundesrepublik Deutschland hat.

3.4 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- automatisierte Teilnahmen,
- Teilnahmen mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen,
- Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste,
- Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) und
- Vereine, die dem Ruf oder dem Ansehen der Herforder Brauerei schaden könnten.

3.5 Die Vereine benennen eine Ansprechperson, die für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Die Vereinsführung versichert, dass die Ansprechperson in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt ist, um für den Verein in allen Belangen rechtsverbindlich handeln und angesprochen werden zu können.

4.Teilnahme Endkonsumenten

4.1 Zur Teilnahme an der Aktion muss der/die Teilnehmer mindestens einen Kasten Herforder innerhalb des Aktionszeitraums 01.07.2024 bis 31.10.2024 kaufen und den Kassenbon inkl. der Aktionsartikel aufbewahren. Zur Teilnahme berechtigt sind alle 27 x 0,33l Kästen, 24 x 0,33l Kästen oder 20 x 0,5l Kästen aus dem Herforder Portfolio (nachfolgend Aktionsartikel). Die Kassenbons inkl. Aktionsartikel müssen auf der Aktionswebsite www.herforder.de/vereinskiste hochgeladen werden. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung der Validität des Kassenbons.

4.2 Auf Grundlage der eingereichten Kassenbons und der darauf aufgeführten Anzahl der Aktionsartikel wird ermittelt, welcher Spendenbetrag dem Teilnehmer zur Verfügung steht. Für jeden aufgeführten Kasten steht dem Teilnehmer 1 (ein) € EUR zur Verfügung. Pro Kassenbon können maximal 20 Kästen aufgeführt und eingelöst werden. Den Spendenbetrag kann der Teilnehmer anschließend einem auf der Aktionswebsite gelisteten Verein seiner Wahl zuordnen. Hierzu gibt der Teilnehmer den Namen des gesuchten Vereins in die Suchleiste unter den Kontaktfeldern ein oder er kann die Liste aller registrierten Vereine durchsuchen und einen Verein auswählen. Die Spendensumme eines Kassenbons kann nur gesamtheitlich einem Verein zugewiesen und nicht aufgeteilt werden. Die Gutschrift auf dem Aktions-Spendenkonto erfolgt nach Prüfung des Kassenbons. Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird dem Verein der ihm zustehende Spendenbetrag in einer Summe auf das von ihm angegebene Bankkonto überwiesen.

Für die gesamte Aktion steht ein begrenzter Gesamtspendenbetrag in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung. Die Spendenbeträge werden in der chronologischen Reihenfolge des Eingangs der Kassenbons bis zur Ausschöpfung dieses Gesamtbetrages den berechtigten Vereinen anteilig zur Verfügung gestellt. Sobald der Gesamtspendenbetrag in Höhe von 50.000 EUR erreicht ist, entfällt der Anspruch auf einen Spendenbetrag.

4.3 Lädt der Teilnehmer die Kassenbons auf der Aktionswebsite hoch, wird er auf der Aktionswebsite aufgefordert, zum Zweck der Benachrichtigung der Teilnahme bei der Herforder Brauerei seine persönlichen Daten (Nachname, Vorname und E-Mail-Adresse) einzugeben.

4.4 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Im Fall einer unzustellbaren Benachrichtigung der Teilnahmemail aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, ist die Herforder Brauerei nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen oder mehrere Zustellversuche vorzunehmen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner auf eine erfolgreiche Teilnahmebenachrichtigung.

4.5 Jeder Kassenbon ist nur einmal nutzbar. Eine Mehrfachteilnahme mit einem Kassenbon ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich der jeweilige Inhaber des originalen Kassenbons. Die Herforder Brauerei behält sich vor, einen Spendenbetrag nur gegen Vorlage des Kassenbons, der die Aktionsartikel beinhaltet und innerhalb des Teilnahmezeitraums eingereicht wird, zu gewähren. Grundsätzlich ist eine Mehrfachteilnahme an der Aktion möglich, sobald verschiedene Kassenbons auf der Aktionswebsite hochgeladen werden.

4.6 Eine Übertragung des Spendenbetrags ist nicht möglich. Spendenbeträge sind nicht mit anderen Aktionen kombinier- oder kumulierbar. Die Veröffentlichung, Weitergabe und der Weiterverkauf von Kassenbons ist untersagt.

4.7 Der Teilnehmer muss bestätigen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelesen hat.

4.8 Durch die Teilnahme an der Aktion bestätigt der Teilnehmer sein Einverständnis mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen.

4.9 Durch die Teilnahme an der Aktion bestätigt der Teilnehmer die Teilnahme an der Verlosung der Herforder Tennissocken. Unter allen Teilnehmern werden 100 Paar Herforder Tennissocken verlost.

5. Teilnahme Vereine

5.1 Zur Teilnahme an der Aktion muss der teilnehmende Verein sich auf der Aktionswebsite www.herforder.de/vereinskiste registrieren und ein Online-Vereinskonto für die Aktion anlegen. Hierzu muss der Verein zum Zwecke der Benachrichtigung und Überweisung des Spendenbetrags alle notwendigen Daten des Vereins (Vereinsname, Vereins-Registernummer, Straße, PLZ, Ort, IBAN) und die persönlichen Daten des Ansprechpartners (Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse, Kopie der in 2024 gültigen Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes) angeben. Falls Sie als Verein einen Einladungsbrief zu der Aktion erhalten haben, können Sie den darauf aufgeführten QR-Code scannen oder den individualisierten Einladungscode auf der Aktionswebsite eingeben. Daraufhin werden die vorliegenden Daten automatisch vorausgefüllt. Bei falschen Angaben können Sie die Daten bei der Anmeldung anpassen. Die noch ausstehenden Daten des Vereins (Vereins-Registernummer, IBAN), sowie die Daten des Ansprechpartners (Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse) müssen noch zusätzlich ausgefüllt werden. Nach Eingabe der Daten vergeben Sie ein Passwort, mit dem Sie während des gesamten Aktionszeitraums Zugriff auf Ihr Online-Vereinskonto haben. Das Passwort können Sie jederzeit über Ihr Konto ändern.

5.2 Auf Grundlage der von den ordentlichen Teilnehmern Ihrem registrierten Verein zugeordneten Spendenbeträge werden die Spendenbeträge Ihrem Online-Vereinskonto zugewiesen und über den Aktionszeitraum summiert. Den aktuellen Stand Ihrer Spendenbeträge können Sie jederzeit in Ihrem Online-Vereinskonto einsehen. Der gesammelte Spendenbetrag wird dem Verein innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Aktion auf das von ihm angegebene Konto überwiesen. Für die gesamte Aktion steht ein begrenzter Gesamtspendenbetrag in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung. Die Spendenbeträge werden nur bis zur Ausschöpfung dieses Gesamtbetrages den Vereinen zugewiesen. Sobald der Gesamtspendenbetrag in Höhe von 50.000 EUR erreicht bzw. ausgeschöpft ist, entfällt ab diesem Zeitpunkt der Anspruch auf einen Spendenbetrag.

5.3 Für die Überweisung des gesammelten Spendenbetrages ist Voraussetzung, dass die Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (wie unter Punkt 5.1 beschrieben) hochgeladen wurde. Nach Erhalt der Spende ist eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung an die Herforder Brauerei zu übersenden.

5.4 Der Verein bzw. der angegebene Ansprechpartner ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Im Fall einer unzustellbaren Spendenüberweisung und Benachrichtigung aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Kontoverbindung ist die Herforder Brauerei nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen oder mehrere Überweisungsversuche vorzunehmen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner auf eine erfolgreiche Benachrichtigung.

5.5 Jeder Verein kann nur einmal registriert werden. Eine Mehrfachregistrierung von einem Verein ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich ein im deutschen Vereinsregister eingetragener Verein mit einem offiziellen Vereinsvertreter als Ansprechpartner. Die Herforder Brauerei behält sich vor, einen Spendenbetrag nur gegen Vorlage des Vereinsregisterauszugs zu gewähren.

5.6 Eine Übertragung des Spendenbetrags ist nicht möglich. Spendenbeträge sind nicht mit anderen Aktionen kombinier- oder kumulierbar.

5.7 Der Ansprechpartner des Vereins muss bestätigen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelesen hat.

5.8 Durch die Teilnahme an der Aktion bestätigt der Verein sein Einverständnis mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen.

6. Ausschluss von der Aktion

6.1 Die Herforder Brauerei behält sich das Recht vor, Personen, Vereine oder organisierte Gemeinschaften von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass Sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder bedient haben oder dass sie in sonstiger Art und Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen der Teilnahmebedingungen zu beeinflussen.

Gleiches gilt für Personen, die Kassenbons veröffentlichen oder kommerziell, beispielsweise über Online-Plattformen, verkaufen.

Gleiches gilt ebenfalls für Vereine, die durch die Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Pornographie, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.

6.2. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Aktion verfallen etwaige Ansprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers bzw. Vereins, auch wenn ein Spendenbetrag bereits von der Herforder Brauerei bestätigt oder zugesagt wurde. Die Herforder Brauerei behält sich in diesem Fall das Recht vor, bereits überwiesene Spendenbeträge zurückzufordern.

6.3. Die Herforder Brauerei bleibt es vorbehalten, den Verein bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von der Herforder Brauerei gesetzten Frist, behält sich die Herforder Brauerei vor, die Vereine von der Teilnahme auszuschließen.